Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Oktober, 2006 um 21:24:21
Antwort auf: Mindestabstand für Neubau von Grenze 3 Meter ? von Bernd H. am 19 Oktober, 2006 um 15:52:43:
: Nehmen wie an, ein Bauherr gießt seine Bodenplatte auf genau 3m Abstand zu einem anderen Grundstück. Nehmen wir weiter an, das durch einen besonderen Hausaufbau bzw. Überbau/Dämmung/Dachüberstand, dann das ganze auf einen Abstand zum Nachbarn auf 2,40 m schrumpft (Fensterglasabstand ca. 2,60m).
: Wäre das so möglich ?....insbesondere dann noch mit Fensterflächen, auf dieser Grenzseite ?
: Ist da der Nachbarschaftsärger nicht schon vorprogammiert, sollte man sich so etwas gefallen lassen ? Bedeutet eine solch enge Bebauung nicht auch einen Wertverlust für das Nachbarhaus ?
60 cm Wandaufbau finde ich zunächst extrem ungewöhnlich ... Was soll denn da alles zusammengebaut werden? Eine Unterschreitung des erforderlichen Grenzabstandes ist ohne irgendwelche Ausnahmesituationen nicht nachvollziehbar. Gibt es einen Grund für den reduzierten Abstand? Ist der geringe Abstand beantragt und genehmigt? Bei einer neuen Bodenplatte wird es sich ja wohl kaum und eine nachträgliche Dämmung handeln, die unter Umständen den Grenzabstand reduziert.