Abgeschickt von Klaus am 20 Oktober, 2006 um 21:20:58:
Inwieweit darf ein Bauträger dem Hauskäufer mit Hinweis auf das Hausrecht das Betreten der Baustelle verbieten, wenn der Käufer Eigenleistungen zu erbringen hat und diese bereits genehmigt wurden? Oder darf man diese dann erst nach Abnahme des Hauses erbringen??
Danke für die Antworten.