Re: Terassenüberdachung der Nachbarn ähnelt Industriehalle


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Abgeschickt von szimmer20 am 19 Oktober, 2006 um 07:34:07

Antwort auf: Terassenüberdachung der Nachbarn ähnelt Industriehalle von Sabine am 05 Oktober, 2006 um 18:35:36:

: Hallo !
: Folgende Situation:
: Wir - Besitzer eines Reihenmittelhauses.
: Die Nachbarn zur Rechten haben eine Terassenüberdachung gebaut, ohne die Genehmigung der Behörde abzuwarten. Angeblich wurde beim Einreichen der Unterlagen bereits eine mündliche Zusage gegeben, so daß der zuständige Beamte den Nachbarn zu einem sofortigen Bau geraten hat...solange das Wetter noch schön ist....
: Wir als Nachbarn wurden nur über das geplante Unternehmen informiert - in die genauen Pläne und Stand der Dinge hat man uns nicht eingeweiht - unser abwartender Nichtprotest wurde als Zustimmung gewertet und dem Amt als Zustimmung mitgeteilt.
: Die Dimensionen der jetzt fertig gestellten Überdachung sprengen vergleichbare Anlagen - als Träger wurden "formschöne" Doppel-U-Stahlträger verwendet, die genau bis an die Grundstückgrenze gehen - Bauhöhe am Haus : ca. 3,50 m, Bauhöhe an tiefster Stelle: ca. 2,5 m. Tiefe der Überdachung: ca. 4,5 m die Breite interessiert uns nicht, beträgt aber ca. 7-8 m )
: Sobald man im Wohnzimmer ab ca. 4m vom Fenster entfernt nach draussen schaut, guckt man auf diesem voluminösen Stahlträger, der so aussieht, als ob er auf unser Grundstück ragt. Jeder unserer Besucher hat uns bislang geraten, gegen dieses Bauprojekt Einspruch zu erheben.
: Auf Nachfrage hat man uns die eingereichten Unterlagen gezeigt, aus denen weder die Wahl des Materials, noch die Nähe zu unserem Grundstück oder die Höhe der Überdachung ersichtlich wird.
: Besteht noch Hoffnung, daß das Bauamt die Genehmigung im Nachhinein verweigert oder müssen wir uns auf einen Rechtsstreit einstellen, da wir keine schriftliche Zustimmung zu dem Projekt gegeben haben ?
: Wir dachten immer, daß das Bauamt besonders bei solchen Unternehmen den Nachbarschaftsschutz prüft und kontrolliert, ob eine Beeinträchtigung vorliegen kann.
: Was ist mit der maximalen Bauhöhe von 1,8 m, die üblicherweise im Bereich der Grundstücksgrenze herangezogen wird ? Was tun, wenn das Amt die Genehmigung tatsächlich erteilt ?
: Vielen Dank für die Hilfe ...

Hallo,

habe dieses Jahr ebenfalls eine Terrassenüberdachung aufgestellt. Natürlich formschön aus Alu, mit Pultdach.
War Baugenehmigungspfichtig. Da ich ebenfalls ein Reihenhaus hatte und den geforderten Mindestabstand von 2,50m bis zur Grundstücksgrenze nicht einhalten konnte, musste sogar eine Baulast auf das Grundstück des Nachbar eingetragen werden. Dies erfordert natürlich dessen Unterschrift. Vorab hatte ich meinen Nachbarn natürlich genauestens über das Bauvorhaben mit Fotos von Referenzobjekten und Bauunterlagen informiert. Da eine Baulast auch eine Wertminderung bei Wiederverkauf sein kann, wurde zwischen uns noch schriftlich vereinbart, daß ich einem gleichen Bauvorhaben auf der anderen Seite ebenfalls zustimmen werde. Mit den entsprechenden Unterschriften beider Parteien wurde dann der Bau genehmigt. Ansonsten hätte ich keine Chance gehabt.

mfg

szimmer20





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