Abgeschickt von Sebastian am 16 Oktober, 2006 um 10:32:56:
Antwort auf: Nutzung des Nachbargrundstückes in NRW von steven am 14 Oktober, 2006 um 13:16:13:
Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich vor allem im Nachbarrechtsgesetz des Landes NRW. Gibt's im sog. "Bürgerservice Recht" des Innenministeriums (www.im.nrw.de) zum Herunterladen.
Die dort benutzten Rechtsbegriffe sind allerdings häufig unbestimmt, d.h. auslegungsbedürftig.
Gruß
Sebastian