Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Oktober, 2006 um 15:58:15
Antwort auf: Re: Treppengeländer - Abstand der Holme - kindersicher? von danikullerkeks am 13 Oktober, 2006 um 11:34:57:
: Meines Wissens sollten die Abstände weniger als 12 cm betragen, aber dafür gibt es DIN-Vorschriften für die Firmen - Schlosserei - vielleicht da mal erkundigen - bzw. die DIN-Vorschriften gibt es zu kaufen
: Viele Grüße
Die Regelungen gelten nur für neue bzw. erneuerte Geländer. Bei denkmalgeschützten Gebäuden und Treppen gibt es Ausnahmen bzw. muss eine Veränderung in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde erfolgen.