Abgeschickt von Pedi am 12 Oktober, 2006 um 16:09:54
Hallo,
was steht mir bei Verzug des Bauträgers als Schadensersatz zu?
Ich habe eingefordert
1. Bereitstellungszinsen (Verzugszeitraum)
2. Miete für die jetzige Wohnung
3. Nutzungsausfall 8,50/qm Wohnfläche der neuen Wohnung
Der Bauträger will nun die aktuelle Miete vom Nutzungsausfall abziehen, dabei bleibt ein Betrag übrig, der geringer als die jetzige Miete ist. Das geht doch nicht, oder? Die jetzige Miete ist doch ein klar belegbarer Schaden. Das kann doch nicht weniger sein.
Gruß
Pedi