Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Oktober, 2006 um 21:29:34
Antwort auf: Baulast ins Grundbuch bringen von Anja am 09 Oktober, 2006 um 19:33:41:
: Besteht die Möglichkeit eine Baulast in das Grundbuch des beherrschten Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers eintragen zu lassen ? Schönen Dank für Tipps !!!
In das Grundbuch könnte man höchstens eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen, Baulasten sind öffentlich-rechtliche Sicherungen, die im Baulastenverzeichnis der Gemeinde geführt werden.