Abgeschickt von Keke am 09 Oktober, 2006 um 08:22:27:
Neben uns wird ein Altbau abgerissen und wohl ein Neubau geplant. Der Jahrhundertwende-Altbau stand aus mir nicht erklärlichen Gründen nur 2m von der Grenze entfernt. Eine Baulast oder entsprechende Bebauungspläne existieren nicht. Für Neubauten gilt nun aber überall 3 m Abstand mein ich gelesen zu haben. Meine Frage: Kann der neue Nachbar den geringen Grenzabstand erhalten, wenn er Teile dieser Außenwand stehen läßt ? Oder verliert er diesen Vorteil dauerhaft durch Abriss des übrigen Teils ? Kann ich eine Überbaurente für die Vergangenheit verlangen ?