Abgeschickt von Sebastian am 08 Oktober, 2006 um 22:54:33
Antwort auf: Änderung Bebauungsplan von Catweazle am 08 Oktober, 2006 um 20:32:20:
Die Juristen sagen in solchen Fällen: Es kommt darauf an...
Geht es wirklich um eine Änderung des Bebauungsplanes, dann erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung etc. in deren Rahemn Sie Ihre Belange einbringen können.
Oder ist wohl nur eine Befreiung gem. § 31 des Baugesetzbuches gemeint? Dann gibt es ggf. die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Oft wird bei Einhaltung der Abstandflächenvorschriften allerdings davon ausgegangen, daß die Nachbarn nicht in ihren Rechten verletzt sind - die Details kann man mit einem RA oder guten Architekten klären.
Gruß
Sebastian
: Für unser Nachbargrundstück ist ein Bebauungsplan vorgesehen der aussagt das dieses Grundstück mit einem dritten Grundstück ein Doppelhaus zu bauen hat.
: Für unser Grundstück ist ein Einzelhaus vorgeschrieben (wir haben noch nicht gebaut). Jetzt will der Eigentümer des Nachbargrundstückes einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes einreichen und ein Einzelhaus aufbauen (somit auch das Baufenster ändern) und dadurch uns sein Haus 'vor die Nase setzen'. Kann man da etwas dagegen tun, oder muß man sich dem Urteil der Stadt/Gemeinde fügen wenn der Antrag positiv gewertet wird ?
: Danke und Gruss