Abgeschickt von Sebastian am 08 Oktober, 2006 um 22:50:32:
Antwort auf: Pflanzvorschriften Baden-Württemberg von Christoph am 08 Oktober, 2006 um 21:15:37:
Im Nachbarrechtsgesetz des Landes Baden-Württemberg, §§ 11-25. Ergoogelt habe ich es mir - ohne Überprüfung der Aktualität - unter http://dejure.org/gesetze/NRG/16.html.
Bitte ggf. alle Vorschriften lesen - einschließlich derer über eine etwaige Verjährung/Verwirkung durch Zeitablauf (§ 26?).
Gruß
Sebastian