Abgeschickt von Sebastian am 08 Oktober, 2006 um 22:46:27:
Antwort auf: arglistische täscuhung bei Hauskauf von Patricia am 07 Oktober, 2006 um 16:14:20:
Schon in Anbetracht der Preise um die es bei dieser Frage geht - und auch mit Blick auf das Rechtsberatungsgesetz - kann man hier nur den Gang zum versierten Anwalt empfehlen.
Der klärt dann anhand des konkreten Kaufvertrages die Rechtslage und - evtl. unter Einbeziehung der informierten Nachbarn - deren Beweisbarkeit und damit Durchsetzbarkeit vor Gericht.
Gruß
Sebastian