Grenzbebauung Land Brandenburg


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Abgeschickt von Jörg am 08 Oktober, 2006 um 16:44:33:

Hallo, ich möchte an die Garagenwand des Nachbarn (auf Grenze,Betonfertiggarage) ein Kaminholzregal (2x2m)stellen. Garagenwand wird mit Folie o. Styropor geschützt. Wie verhält es sich mit dem Hammerrecht?
Leider kann ich mich mit dem Nachbarn nicht verständigen(totale Funkstille-schreibt uns wenn er was auszusetzen hat)





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