Abgeschickt von Sebastian am 06 Oktober, 2006 um 12:15:38:
Antwort auf: Re: Treppengeländerhöhe von Dirk Baumeister am 05 Oktober, 2006 um 22:18:54:
: Maximalhöhen gibt es nicht, denn höher ist sicherer! Die Mindesthöhe richtet sich nach der Bauordnung des Bundeslandes, in NRW z. B. in §36 Abs. 6 der BauO NRW, mit 0,90 m für Absturzhöhen bis 12,0 m, darüber ist eine Geländerhöhe von 1,10 m erforderlich.
Oder ist die "unerreichbare" Höhe des *Handlaufes* das Problem?
Die Quellen dafür habe ich jetzt nicht gesichtet, mit der Suchmaschine finden sich aber Anhaltspunkte im Bereich zwischen 85 und 100 cm.
Gruß
Sebastian