Re: Terassenüberdachung der Nachbarn ähnelt Industriehalle


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Abgeschickt von Sebastian am 06 Oktober, 2006 um 11:56:06:

Antwort auf: Terassenüberdachung der Nachbarn ähnelt Industriehalle von Sabine am 05 Oktober, 2006 um 18:35:36:

Wie kann man da solange abwarten???
Unabhängig von den Details, die man hier nicht qualifiziert prüfen kann (und darf...) empfiehlt es sich, dass Sie sich *sofort* bei der zuständigen Genehmigungsbehörde melden und ihre Bedenken gelten machen.
Man kann bestehende Nachbarrechte u.U. verwirken wenn man sich nur lange genug nicht räuspert - und die Fristen rechnen i.d.R. ab tatsächlichem Baubeginn.
Auf dieser Basis sollten Sie sich zunächst die daraus resultierende Rechtauffassung der Behörde anhören. Mitunter werden solche Vorhaben nur unter der Voraussetzung einer nachbarlichen Zustimmung genehmigt, so dass die Behörde evtl. derselben Rechtsauffassung ist wie Sie. Es kommt oft genug vor, dass Bauherren gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sagen, sie würden die Nachbarzustimmung noch beibringen und dass sich die Behörde einstweilen (solange sich keiner meldet) darauf verläßt. Sie geht nämlich davon aus, dass kein Bauherr so dumm sein wird, eine so elementare Voraussetzung wie eine erforderlich Nachbarzustimmung vorzugaukeln, weil er ja dann damit rechnen muß, daß sein ganzer Aufwand umsonst war. In der Praxis gibt es aber überraschend viele sehr dumme Bauherren...

Wenn Sie also mit dem Bauaufsichtsamt nicht zügig übereinkommen, empfiehlt sich eine Prüfung durch einen RA.

Im Widerspruchsverfahren - nach Erteilung einer Genehmigung - wird jedenfalls alles komplizierter, auch wenn Sie u.U wegen Verletzung der Abstandflächen- oder Brandschutzvorschriften einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung haben.

Parallel (solange keine Baugenehmigung erteilt wurde) können Sie einen Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten gegen die Überdachung stellen.

Gruß
Sebastian
: Hallo !
: Folgende Situation:
: Wir - Besitzer eines Reihenmittelhauses.
: Die Nachbarn zur Rechten haben eine Terassenüberdachung gebaut, ohne die Genehmigung der Behörde abzuwarten. Angeblich wurde beim Einreichen der Unterlagen bereits eine mündliche Zusage gegeben, so daß der zuständige Beamte den Nachbarn zu einem sofortigen Bau geraten hat...solange das Wetter noch schön ist....
: Wir als Nachbarn wurden nur über das geplante Unternehmen informiert - in die genauen Pläne und Stand der Dinge hat man uns nicht eingeweiht - unser abwartender Nichtprotest wurde als Zustimmung gewertet und dem Amt als Zustimmung mitgeteilt.
: Die Dimensionen der jetzt fertig gestellten Überdachung sprengen vergleichbare Anlagen - als Träger wurden "formschöne" Doppel-U-Stahlträger verwendet, die genau bis an die Grundstückgrenze gehen - Bauhöhe am Haus : ca. 3,50 m, Bauhöhe an tiefster Stelle: ca. 2,5 m. Tiefe der Überdachung: ca. 4,5 m die Breite interessiert uns nicht, beträgt aber ca. 7-8 m )
: Sobald man im Wohnzimmer ab ca. 4m vom Fenster entfernt nach draussen schaut, guckt man auf diesem voluminösen Stahlträger, der so aussieht, als ob er auf unser Grundstück ragt. Jeder unserer Besucher hat uns bislang geraten, gegen dieses Bauprojekt Einspruch zu erheben.
: Auf Nachfrage hat man uns die eingereichten Unterlagen gezeigt, aus denen weder die Wahl des Materials, noch die Nähe zu unserem Grundstück oder die Höhe der Überdachung ersichtlich wird.
: Besteht noch Hoffnung, daß das Bauamt die Genehmigung im Nachhinein verweigert oder müssen wir uns auf einen Rechtsstreit einstellen, da wir keine schriftliche Zustimmung zu dem Projekt gegeben haben ?
: Wir dachten immer, daß das Bauamt besonders bei solchen Unternehmen den Nachbarschaftsschutz prüft und kontrolliert, ob eine Beeinträchtigung vorliegen kann.
: Was ist mit der maximalen Bauhöhe von 1,8 m, die üblicherweise im Bereich der Grundstücksgrenze herangezogen wird ? Was tun, wenn das Amt die Genehmigung tatsächlich erteilt ?
: Vielen Dank für die Hilfe ...





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