Abgeschickt von Kolb am 02 Oktober, 2006 um 15:25:47
Hallo,
lt. oberster Baubehörde Bayern, Merkblatt 3, ist die Anbringung einer Wärmedämmung an Bestandsgebäuden genehmigungsfrei.
Ein netter nachbar hat uns beim landrat Landsberg wg. angeblicher zu hoher Bauweise angezeigt. Bei der darauf stattfindenden Prüfung wurde u.a. Baustopp verhängt, da die Wärmedämmung nicht beantragt und nicht genehmigt wurde. M.E. ist der Baustopp deshalb unbegründet. Gibt es einen Experten, der mir das bestätigen kann?