Abgeschickt von Sebastian am 29 September, 2006 um 10:58:27:
Antwort auf: Umwandlung von Eigentumswohnungen zu Reihenhäusern von Ferreira am 29 September, 2006 um 09:12:06:
Wenn das bisher im Grundbuch vermutliche einheitliche Grundstück sozusagen in Streifen geteilt werden soll, dürfte tatsächlich eine Vermessung erforderlich werden. Die Suchstichworte heißen dann "Grundstücksteilung" und "vermessung" bzw. "Einmessung".
Achten Sie bitte auch auf die baurechtliche Seite. Wenn weiterhin gemeinsame Infrastrukturen (Heizung, Kläranlage etc.) genutzt werden sollen, kann auch hier - je nach Bundesland - noch einiger Klärungsbedarf entstehen.
Wenn der gemeinsame Keller nicht baulich geteilt werden soll, wird das Gebäude baurechtlich evtl. weiter eine Einheit bilden, so dass sie nach der grundbuchmäßigen Teilung baurechtlich evtl. illegale Zustände erzeugen (ein Gebäude auf mehreren Grundstücken). Gerade in Ländern, die keine Teilungsgenehmigung mehr haben, kann das erst sehr spät auffallen und dann viel Ärger machen.
Wo dagegen der Vorteil dieser Teilung liegen soll, ist mir nicht klar (in besseren Beleihungsmöglichkeiten???) - kein Eigentümer kommt ohne die anderen zurecht, und dass schreit m.E. nach einer WEG. Da sind die Rechtsverhältnisse zwar auch nicht immer einfach, aber wenigstens gesetzlich geregelt und Verwaltern + Anwälten bekannt.
Gruß
Sebastian