Re: Vollgeschoss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 September, 2006 um 15:27:41

Antwort auf: Re: Vollgeschoss von uxele am 28 September, 2006 um 09:17:08:

: Vielen Danke für Ihre schnelle Antwort.
: Es geht darum, ob das geplante Gebäude nun als komplett 2-geschossig anzusehen ist oder nur als eingeschossig. Mir ist bekannt, das man das oberste Geschoss eines Gebäudes nicht unbedingt als Vollgeschoss anzusehen hat, wenn glaube ich nur 2/3 der Grundfläche des obertsen Geschosse ür BW wäreeine lichte höhe von 2,3m des darunter liegenden Geschosses hat. Wie wäre es nun zu shen, wenn wie in meinem speziellen Fall, das untere Geschoss flächenmäßig kleiner ist, als das darüberliegende. Könnte man dann davon ausgehen, das es sich nicht um ein Vollgeschoss handelt?
: Vieln Dank - das Problem tangiert die bauvorlageberechtigung eines Bautechnikers nach $43 LBO...


Die Vollgeschossregelungen betreffen in NRW Geschosse mit "geneigten Dachflächen" oder zurückgestaffelte "oberste" Geschosse. Ein ebenerdiges, zurückgestaffeltes Geschoss ist in den Begriffen nicht dargestellt, sodass ich davon ausgehe, dass es unabhängig von seiner Größe im Verhältnis zum darüber liegenden Geschoss ein Vollgeschoss ist, solange keiner der anderen, in der BauO erwähnten Tatbestände hinzu kommt. Die Regelungen in BW sind vergleichbar. Die Definition des Vollgeschosses findet sich für BW in §2 Abs. 6 der LBO - mal nachlesen.




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