Re: Aussenbereich: Hausboot statt Geräteschuppen???


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Abgeschickt von Sebastian am 28 September, 2006 um 12:13:40

Antwort auf: Aussenbereich: Hausboot statt Geräteschuppen??? von Christian Leichtl am 27 September, 2006 um 20:14:54:

Zur Einordnung von festliegenden Hausbooten als bauliche Anlagen, die den Anforderungen der Landesbauordnung (hier: Nordrhein-Westfalen)n entsprechen müssen, gibt es bereits Rechtsprechung zumindest aus NRW (OVG NRW Beschl. vom 17.11.1994, Az. 7 B 1624/94).
Heißt im Klartext: Das Vorhaben muß nicht nur den baurechtlichen Anforderungen genügen, sondern darüber hinaus auch noch etwaigen wasser- und umweltrechtlichen Vorschriften. (z. B. Gewässerbenutzung zumindest für den Steg u.v.m.). Es wird also üblicherweise komplizierter und damit m.E. keine Lösung.

Gruß

Sebastian

: Hallo zusammen,
: mich würde Eure Meinung dazu interessieren:
: Ich habe ein 2500qm grosses Grundstück im Aussenbereich gekauft. Darauf stand ein alter baufälliger Holzschuppen. Letztes Jahr habe ich diesen abgerissen und einen Neuen aufgebaut. Darauf wurde das zuständige Landratsamt aufmerksam (gemacht) und nach langem hin u. her musste ich diesen Schuppen wieder beseitigen.
: Nun die Frage: Das Grundstück beeinhaltet eine kleine Wasserfläche (Forellenteich). Was würde passieren, wenn ich darin ein Hausboot schwimmen lassen würde?
: Wäre dies eine mögliche Lösung, dass ich damit doch noch zu meinem Geräteschuppen komme?
: Ein Hausboot ist meiner Ansicht doch keine feste bauliche Anlage, sondern ein freischwimmendes Floss?
: Auf welche Gesetze müsste ich achten?
: Danke für Antworten, Christian




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