Abgeschickt von Sebastian am 27 September, 2006 um 11:33:37
Antwort auf: Re: Planzvorschrift im Bebauungsplan von Stefan am 27 September, 2006 um 11:20:43:
: Sprechen Sie mit dem Bauamt über eine Nichteinhaltung, diese sind verpflichtet einzuschreiten.
Das Ansprechen ist eine gute Idee und die Hoffnung, die Behörde zum Einschreiten zu bewegen ist begründet. Allerdings ist die Bauaufsichtsbehörde nicht zum Einschreiten verpflichtet, sondern entscheidet darüber im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens.
D.h. sie kann auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ablehnen.
Intensive Ansprache kann aber auch da helfen (Ratsmiglieder o.ä. nach dem Motto: Wozu habt ihr den B-Plan beschlossen, wenn ihr seine Einhaltung nicht kontrolliert).
Gruß
Sebastian