Abgeschickt von Franek am 27 September, 2006 um 11:29:38:
Antwort auf: Bauvoranfrage nach über 5 Jahren negativ beschieden... von Hartmut Gierke am 23 September, 2006 um 13:46:59:
: Hallo liebe Experten,
: mein Vater hat vor über 5 Jahren eine Bauvoranfrage gestellet (Niedersachsen, Salzgitter). Meine Eltern haben ein Grundstück mit Doppelhaushälfte in einer denkmalgeschützten Siedung. Das Grundstück hat eine Größe von 1800qm. Auf der oberen hälfte haben mein Eltern erwogen ein Haus für eines von uns kindern zu bauen. Das dieser Antrag sehr wahrscheinlich abschlägig beantwortet werden würde war zu vermuten.
: Vor ca. 2,5 Jahren ist mein Vater gestorben.
: Nach nun mehr über 5 Jahren bekommt meine Mutter jetzt einen negativen Bescheid über die Bauvoranfrage und soll jetzt für diesen Bescheid 225 Euro bezahlen (viel Geld für eine Witwe).
: Meine Frage: Ist das rechtens? Ist der Antrag nicht längst verjährt? Gibt es irgendeine Möglichkeit wie meine um die Zahlung herumkommt?
: Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
: Viele Grüße,
: Hartmut
Bei Denkmalschutz-Fragen kann sowas schonmal dauern. Ein Kostenanspruch erlischt nicht automatisch nach überlanger Verfahrensdauer. Sie hätten den Antrag vorher zurücknehmen können.
Evtl. mal einen Anwalt fragen