Re: Bauzufahrt mit 40 Tonnen befahrbar


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von R.Z. am 25 September, 2006 um 11:12:58:

Antwort auf: Bauzufahrt mit 40 Tonnen befahrbar von hesst am 21 September, 2006 um 10:42:29:

: Wir bauen gerade ein Haus am Ende einer ca. 100 m langen Sackgasse. In unserem Bauvertrag steht, daß "die Baustelle mit Baufahrzeugen bis 40 Tonnen befahrbar bzw. nutzbar" sein muß. Der Rohbauer will jetzt von uns die Mehrkosten für Soloanlieferungen haben, "da eine Befahrung mit Hängerzug nicht möglich ist". Er sagt, er kann den Fahren nicht zumuten, daß diese mit Hänger rückwärts wieder rausfahren müssen, was aber auf jeden Fall möglich ist, da wir vor 3 Monaten unsere Klärgrube haben anliefern lassen. Die kam auch mit einem Hänger. Mein Bauträger sagt dazu nur, daß das schon so in Ordnung geht, da mit 40t befahrbar immer bedeutet daß es mit Hänger ohne Probleme (also vorwärts rein und vorwärts wieder raus) gehen muß. Weiß jemand, ob das so ist?? Nachdem ich mich dann Zähneknirschend dazu durchgerungen haben, die Mehrkosten zu zahlen(das Haus soll ja auch irgendwann fertig werden und bevor ich dem Rohbauer nicht unterschrieben habe, daß ich das bezahle, werden die Ziegel nicht bestellt), wollte ich von meinem Bauträger wenigstens ein Schreiben, in dem festgehalten wird, aus welchen Gründen ich wieviel zu bezahlen habe. Die Aussage daraufhin war, wenn ich das haben will, bekomme ich einen 15%-tigen Aufschlag und der Rohbauer macht einen Baustop bis ich dort unterschrieben habe. Meiner Meinung nach "Erpressung", muß ich mir das gefallen lassen?

Die Baustelle ist zumindest nicht uneingeschränkt anfahrbar. Tja das hätten Sie vorher klären müssen. Das sind aber gängige Tricks.
Generell kein angenehmer Vertragspartner für Sie würd ich meinen. Mal schauen was noch so von denen kommt ............




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]