Abgeschickt von Jörg Witte am 23 September, 2006 um 15:04:15
In unserem Bebauungsplan ist das Aufstellen einer Nebenanlage (Gartenhaus) nur an vordefinierter Fläche oder in baulicher Einheit mit der Garage gestattet. Nun behauptet das Bauamt, dass bauliche Einheit lediglich hinter der Garage und nicht neben der Garage bedeutet. Kann mir jemand bei der definition dieses Ausdrucks helfen? Wohne in Baden-Württemberg