Abgeschickt von stefan am 22 September, 2006 um 20:02:40
Hallo zusammen,
habe eine Frage zu folgendem Fall:
Zwei Nachbarn bauen auf zwei angrenzenden Hanggrundstücken je ein EFH.
Nachbar A baut auf der höher gelegenen Seite (Grundstück) eine Garage auf die Grundstücksgrenze.
Nachbar B (auf der tiefer liegenden Grundstückseite) baut später sein Haus ca. 2m tiefer als das Niveau der Garage des Nachbarn A.
Nun möchte Nachbar B natürlich sein Grundstück begradigen und die 3m Abstand zwischen Garage und Haus abgraben auf das Niveau der Bodenplatte (also ca. 1,70m Hang abgraben).
Frage1: Ist das überhaupt erlaubt (Nordrhein-Westfalen)?
Frage2: Welcher Nachbar muss die Kosten für die Hangsicherung tragen?
Danke & Gruss
Stefan