Abgeschickt von Jan Heffner am 21 September, 2006 um 20:38:28
Hallo,
wir sind mitten in der Bauphase und haben unser Haus im Juli auf unser Grundstück 630 qm aufgestellt. Nun wollen wir uns an die Außenanlage machen - und schon gehen die Probleme los.
Wir haben ein Hanggrundstück, dass stark von West nach Ost fällt.
Nun wollten wir die Westseite (an der sich auch der Hauseingang) befindet mit 1,30 hohen L-Steinen auf einer Länge von ca. 20 m abstützen und auffüllen. Dies haben wir auch bei der Gemeinde (Hessen) "als baugenehimgungsfreies" Vorhaben angezeigt.
Leider erhielten wir nun ein Schreiben mit folgendem Hinweis:
"Stützmauern sind nur zur Sicherung des natürlichen Geländes bis zu einer Gesamthöhe von 1,50 m über unterer Geländeoberfläche an einer Nachbargrenze gem § 6 X HBO zulässig.
Die Mauer soll aber nicht das natürliche, sondern das aufgefüllte Gelände abstützen!
Nach einer Recherche im Netz befürchte, wir nun, dass wir die Seite doch nicht abstützen dürfen!!
Was können wir machen? Kann die Stützmauer ggf. auf unser Grundstück mit einem Abstand von 0,4 x H zum Nachbar aufgestellt werden(Abstandsfläche)?