Abgeschickt von Schrall Heinz am 20 September, 2006 um 18:02:21
Antwort auf: Re: priviligiertes Bauvorhaben von Dirk Baumeister am 20 September, 2006 um 16:00:29:
Wäre es möglich, im Nachhinein einen Bebauungsplan nach §30 BauGB aufzustellen und im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 Bau GB eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach vozunehmen. Grundlage wäre ein Entwicklungsvorschlag der Lokalen Agenda 21, mit der Bezeichnung "Sportgarten" und ein Rahmenplan
zur Vernetzung der Grünräume. Wäre damit der Stall
zu verhindern?
MfG Heinz Schrall