Re: Teilung eines best. EFH in zwei DHH


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Abgeschickt von Kerstin am 20 September, 2006 um 13:25:33

Antwort auf: Re: Teilung eines best. EFH in zwei DHH von Dunja am 20 September, 2006 um 07:53:16:

Danke für den Hinweis! Ist denn neben den Formalitäten beim Notar auch eine Genehmigung vom Bauamt nötig? Teilungsgenehmigungen für Grundstücke gibt es in Baden-Württemberg ja nicht mehr, aber wie sieht es mit der Teilung eines best. Gebäudes aus? Danke für alle Infos!



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