Mängelgewährleistung Schallschutz


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Abgeschickt von C. Siebert am 28 Februar, 2004 um 18:36:47:

Antwort auf: Mängel bei Schallschutz von Anneliese am 25 Februar, 2004 um 15:10:50:

Nein nicht zahlen mit der Begründung, dass ein Mangel vorliegt. Wenn Sie den Rest bezahlen, dann hat die Gegenseite nur noch sehr wenig Motivation den Schaden zu beseitigen. Evtl. sogar Beweissicherungsverfahren einleiten!




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