Abgeschickt von Magdalena am 19 September, 2006 um 22:19:22
Hallo zusammen,
weiß jemand, wie die Rechtslage ist, wenn der Nachbar zwei Gauben miteinander verbinden möchte und somit diese Fläche größer ist als 1/3 der Dachfläche . Hat ein Einwand / Widerspruch beim Baurechtsamt überhaupt Aussicht auf Erfolg?? Man sieht dadurch nicht mehr und nicht weniger ins Haus, aber kommt es dadurch zu einer Wertminderung des eigenen Hauses??