Schwierigkeiten bei der Baugenehmigung


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Abgeschickt von Roland H. am 19 September, 2006 um 19:43:43

Am Ende einer Sackgasse liegt unser erschlossenes Grundstück welches wir mit einem EFH bebauen wollen. Die umliegenden Häuser (E+1+D) wurden in den 70ern gebaut. Bei der Voranfrage wurden uns von Gemeinderat schon einige Auflagen, wie z.B. Sattel statt Flachdach, Putz statt Sichtbetonfassade etc., gemacht. Daraufhin habe ich die Baubehörde im Hinblick auf die Auslegung des § 34 BauGB auf folgendes Urteil aufmerksam gemacht: BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2000, Az. 4 C 14.98 Ich dachte, dass uns dieses Urteil beim Genehmigungsverfahren helfen könnte, jedoch schert sich der Referatsleiter absolut nicht darum und verweist jetzt auf die Landesbauordnung Bayern Art. 11. Mir ist durchaus bewusst, sich unser Haus erheblich von der umliegenden Bebauung abhebt, aber man kann doch nicht verlangen, dass wir uns einem 70er Jahre Stil anpassen. Kann mir bitte jemand sagen, ob man sich trotz dem o.g. Urteil nun einfach auf eine Landesbauordnung berufen kann. Eigentlich will ich im nächsten Jahr bauen und nicht prozessieren. Bitte um Eure Meinung! Danke Roland



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