Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 September, 2006 um 18:27:47
Antwort auf: Einverständniserklärung von Stefan Wallner am 19 September, 2006 um 14:11:34:
Jo, muss sie, denn der nicht unterschreibende könnte ja klagen. Alternative: Rückbau!
: Wir haben auf unserem Grundstück eine Anschüttung vorgenommen um das Grundstück (Sehr starkes Gefälle zu 2 Seiten)abzufangen.Brauchen dazu das Einverstandnis der Nachbarn,da es sich im Grenzbereich befindet. Meine Frage : Muß die Einverständniserklärung einstimmig sein (Es sid 76 Parteien !!!)