Abgeschickt von Michel am 19 September, 2006 um 16:25:37
Hallo zusammen,
ein Eigentümer (A)hat eine Grunddienstbarkeit zum Gehen und Fahren über einen entsprechenden Weg zur Hinterhausseite zu seinen Gunsten auf dem Grundstück von Eigentümer (B) eingetragen. Nun beantragt A noch eine Grunddienstbarkeit zum Gehen und Fahren über einen entsprechenden Weg zu seiner Vorderhausseite auf dem Grundstück von Eigentümer (C). Frage: Kann Eigentümer (A) jeweils eine Grunddienstbarkeit auf 2 verschiedenen Grundstücken für sein Anwesen zugesprochen werden?