Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 September, 2006 um 23:13:00
Antwort auf: Dachgeschoss ,- Bodenausbau von Swen am 16 September, 2006 um 12:33:03:
Der Bauantrag bzw. Antrag auf Nutzungsänderung ist erforderlich, wenn mit dem ursprünglichen Antrag nur ein nicht ausgebautes Dachgeschoss genehmigt wurde. Die Genehmigung eines Bauantrages umfasst immer das Gebäude mit seiner Nutzung, sodass Änderungen der Nutzung (z. B. Dachboden in Wohnen) beantragt und genehmigt werden müssen.
: Hallo zusammen,
: ich möchte in einem "mir gehörigem" Mehrfamilienhaus wo die untersten beiden Wohnungen vermietet werden, die mittlere Etage mit dem Dachboden in Form einer freitragenden Wendeltreppe verbinden um so eine Etagenwohnung zu bekommen. Nun hat mir ein bekannter gesagt das ich für so einen "Wohnungsumbau " eine Baugenehmigung benötige???????
: Die Deckenöffnung beeinflusst in keinster Art und Weise die Statik noch werden tragende Teile umgebaut oder entfernt.
: Wieso also sollte ich dafür eine Baugenehmigung brauchen.
: Achso, das Haus steht in thüringen und ich habe auch in der Thüringer Bauverordnung darüber nichts gefunden.
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: Danke für die Antowrten und ein schönes Wochenende