Gebäudetrennwand Stall auf Grundstückgrenze


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Abgeschickt von Claudia Sensen-Huppertz am 15 September, 2006 um 20:21:58

Welche Anforderungen muss eine Gebäudetrennwand erfüllen wenn z. B. es mal ein Gebäude gab, dass auf Grundstück Besitzer 1 als Stall eingeschossig mit Dach für Strohlagerung errichtet wurde, der Nachbar 2 den Verfall des eigenen Stalls eingeschossig nutze, den derzeit nichtgenutzten angrenzenden Stall des Besitzer 1 mit zu sanieren. Also Dachstuhl neu um Kopfhöhe zu gewinnen und sein eingeschossiges direkt aufstockte. Selbstverständlich wurde im gleichen Zuge die Türe und das Tor zum Grundstück Besitzer 1 zugemauert, so dass Besitzer 2 nun die alleinige Zugänglichkeit hat. Der neue Besitzer 2 kaufte Grundstück, Wohnhaus und Stall im Glauben ihm gehöre alles und baute selbstreden ohne Bauantrag den Stahl aus. Neuer Besitzer 1 fand das raus und will seinen Stall zurück. Recht ist seins und soll nun eine "neue" Aussenwand/Grenzwand errichten. Angeblich Brandwand. Also laut bisheriger Baugenehmigung und im Interesse des Besitzers 1 sind beide Gebäude Ställe.
Nun waraus muss die Wand mindestens sein.




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