Abgeschickt von Hans Martin Herbrechtsmeier am 13 September, 2006 um 21:12:04
Wir möchten auf dem Dach eine Photovoltaik Anlage errichten. Nach der LBO Baden-Württemberg ist das ein verfahrensfreies Bauvorhaben.
Allerdings bedarf das Vorhaben einer Befreiung, da wir den im Bebauungsplan vorgeschriebenen Abstand zum Gieble (von 1,50m) nicht einhalten können.
Welche Unterlagen wie z.B.
-Lageplan
-Zeichung
-Zustimmung Nachbar
- ??
darf das Baurechtsamt fordern?