Abgeschickt von StORR am 13 September, 2006 um 11:50:54:
Bauvorhaben: Neubau Halle
Nachdem einem Bauherr nach eingehenden Gesprächen die Grundlagenermittlungs-, die Vorplanungs-, die Entwurfs- und Genehmigungserbnisse sowie die unterschriebenen Eingabepläne vorgelegt wurden, erklärte dieser er wolle nun ein schriftlichen Vertrag mit dem Unternehmer machen damit alles seine Richtigkeit hat...
Ist die schriftliche Vertragsform hier ein Muss?
Welche Vor- und Nachteile weisen schriftl. bzw. mündl. Vertragsform bezüglich des genannten Sachverhaltes auf??
Viele Grüsse