Abgeschickt von Rudi am 13 September, 2006 um 10:31:52:
Antwort auf: Wegerecht/gemeinsamer Weg mit den Nachbarn von Birte Hauschildt am 11 September, 2006 um 12:10:38:
: Hallo,
: wir werden demnächst ein Haus bauen. Mit unseren Nachbarn, die ebenfalls bauen, planen wir einen gemeinsamen Weg mit gegenseitigem Wegerecht.
: Auf was sollte ich achten ??
: Sollte man einen Vertrag mit den Nachbarn schließen, wer wann den Weg zu pflegen hat und wie der Weg gestaltet werden soll? wie rechtssicher ist der Vertrag??
: oder ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll??
: Welche Feinheiten gibt es, die man unbedingt vorher mit den Nachbarn klären sollte, damit man später nicht die böse Überraschung erlebt ??
:
: Vielen Dank für die Hilfe
Ein gemeinsames Wegerecht mit dem Nachbarn ist eines der beliebtesten Streitgebiete für Anwälte. Spätestens wenn die Nachbarn duch Verkauf wechseln gibt es jede Menge Ärger. Wenn sich ein gemeinsamer Weg nicht vermeiden läßt, so sollte das Wegerecht ins Grundbuch eingetragen werden und zwar mit allen Regelungen wie Breite, Befahrbarkeit und Kosten.