Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 September, 2006 um 21:16:40
Antwort auf: Fehlende Baugenehmigung für Umbau beim Hauskauf von Eddieaikau am 12 September, 2006 um 17:49:16:
Grundsätzlich kann mann nachträglich einen Antrag stellen. Ob dieser dann genehmigt wird ist im Einzelfall VORHER zu prüfen.
Das Risiko eines ungenehmigten Baus besteht in einer möglicherweise nicht genehmigungsfähigen Ausführung. Bestenfalls muss ein Bauantrag gestellt werden, der dann genehmigt wird, schlimmstenfalls gibt es keine Genehmigung sondern eine Abrissverfügung, d. h. der Raum oder die Fläche steht nicht mehr zur Verfügung und es fallen noch Abrisskosten an.
Daher mein gerne wiederholter Rat: VOR dem Kauf die Baugenehmigungen zeigen und prüfen lassen!
: Hallo,
: Was ist bei folgender Fall ratsam:
: Man will ein Haus kaufen, welches ohne Baugenehmigung umgebaut wurde (z.B.: Statt einer Terrasse wurde die Außenmauer des Hauses um die Terrassenmaße erweitert). Der Umbau wurde mit der Planung eines Architekten durchgeführt. Der Verkäufer verlangt nun ein Vertrag, in dem bestätigt wird, dass diese Sachlage dem Käufer bekannt war und er Sie akzeptiert hat.
: Kann man nachträglich für dem Umbau eine Baugenehmigung einholen?
: Welches Risiko geht man ein, wenn man dies nicht macht. Sollte man solch einen Vertrag überhaupt unterschreiben
: Gruß Eddie