Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 September, 2006 um 09:23:09
Antwort auf: Überdachung Garten von Markus am 10 September, 2006 um 09:03:38:
Sie bräuchten eine Baugenehmigung! Mit Zustimmung des Nachbarn sollte die erforderliche Befreiung erreicht werden können.
: Hallo,
: Wir bewohnen ein Reihenendhaus und haben in Absprache mit unserem Nachbarn eine Überdachung durch einen Schreinerbetrieb montieren lassen (Holzkonstruktion mit Doppelstegplatten als Eindeckung)
: Seitens des Schreinerbetriebes wurden keine Bedenken oder Hinweise mitgeteilt, die gegen einen solchen Bau sprechen.
: Nun hat das zuständige Bauamt die Demontage gefordert, da die Überdachung gem. BauO NRW §67 "materiell und formell illegal" sei.
: Auf Anfrage eines Nachbarn (gleiches Problem) wurde mitgeteilt, dass ein demontieren der Doppelstegplatten ausreichen würde. Eine Abdeckung mit Plane oder Vlies sei dann zulässig (jedoch nur 6 Monate am Stück)
: Versteht jemand diese Argumentation?
: Gibt es Möglichkeiten die Überdachung als ganzes zu erhalten (der Sinn ist ja darunter trocken bei Regen sitzen zu können)?
: Ich Danke für jeden Tipp.