Re: Hauskauf : Schimmel inklusive


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Abgeschickt von ulla Jürgens am 09 September, 2006 um 21:06:20

Antwort auf: Hauskauf : Schimmel inklusive von ulla am 20 Maerz, 2006 um 21:08:54:

Danke für die Antwort. Nun kann ich aktuell das Ergebnis berichten: das örtliche Landgericht hat in erster Instanz den Verkäufer freigesprochen und uns darauf hingewiesen, dass man Altbauten nun mal renovieren müßte. Nix von arglistiger Täuschung. Bei der Berufungsverhandlung hat das OLG dem Urteil sehr klar widersprochen,es sah arglistige Täuschung, zumindest aber fahrlässiges Verschweigen gegeben. Zur schnellen und unkomplizierten Abwicklung haben wir einen Vergleich über 15 000 Euro geschlossen und wir müssen ein Viertel der Rechtskosten tragen. Nach dem 1. Urteil des LG sind wir jetzt schon versöhnter.
Grüße
Ulla


: Wir haben im letzten Jahr ein Reihenhaus (Flachdach, Bj.78)gekauft.Einziger Schaden: zerbrochenes Fenster. Steht so im Kaufvertrag. Beim Renovieren fiel uns der Schimmel auf: Von der ersten Etage bis in den Keller war am Regenwasserrohr entlang alles voll schwarzer Schimmel. Nun stand leider im Kaufvertrag, dass der Käufer für die Bewohnbarkeit des Hauses zuständig ist. Zwar hat sich dies nach drei Monaten als Schreibfehler herausgestellt, aber da hatten wir schon die Wohnetagen renoviert. Nur der Keller schimmelt noch fleißig vor sich hin. Nun haben wir herausgefunden, dass das Haus jahrelang Nässe und Schimmelbefall hatte und haben eine Bodenprobe aus dem Estrich entnehmen lassen mit dem Resultat: alles voller Schimmel, Estrich muss in zwei Zimmern und einem Abstellraum komplett entfernt werden.
: Nun kommt das Beste: Letzte Woche hatten wir die Gerichtsverhandlung und haben alle Zeugen aufgefahren, die den jahrelangen Schimmel unter Eid bezeugten, die Exfrau hat sogar Asthma in dem Haus bekommen. Und was sagt der Richter: Aber Sie wohnen doch drin, dann ist doch die Bewohnbarkeit nicht in Frage gestellt, Sie sind hysterisch -so wörtlich- und renovieren muss man ein älteres Haus ja sowieso. Ich frage mich: Wo sind wir? Mein Sohn (20)hat Asthma und hält es gar nicht bei uns aus!!

: In zwei Wochen erhalten wir das Urteil. Falls der Richter seine o.g. Meinung beibehält, stehen wir mit 40.000 Euro Renovierungskosten zusätzlich dar. Zurückgeben können wir das Haus dann ja auch nicht, es geht hier ja scheinbar aus Sicht des Richters nicht um Arglist, sondern um unsere Hysterie. Sollten wir dieses Urteil dann anfechten, welche Chancen haben wir? Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und langsam wird es eng.

: Über einen Rat würden wir uns wirklich sehr freuen! Herzlichen Dank
: Ulla

: Und am Rande: neben dem Schimmel ist auch noch das gusseiserne Regenrohr selber von außen durchgerostet, d.h. es regnet direkt in den Keller und das schon länger. (War beim Kauf alles schön mit PVC abgedeckt und nicht sichtbar.)Ist das auch Gewährleistungsausschluss?





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