Vorschrift Terrassentrennwand Reihenhaus


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Abgeschickt von Torsten am 09 September, 2006 um 15:36:10

Hallo,

wir besitzen in Schleswig-Holstein ein Neubau-Mittelreihenhaus. Seit einem Monat haben wir neue Nachbarn bekommen und beschlossen eine Terrassentrennwand zu errichten. In der Gestaltungsvorschrift der Gemeinde habe ich keine Hinweise auf die einzuhaltenden Vorschriften gefunden, also wie hoch und lang die Terrassentrennwand werden darf. Unseren Vorstellungen nach soll sie eine Höhe von 2.20m und Länge von 8m bekommen, die neuen Nachbarn habe keine Einwände dagegen. Die Trennwand soll völlständig auf unserem Grundstück errichtet werden. Ist dieses in der genannten Größe zulässig? Ich habe für Trennwände leider unterschiedliche Aussagen gefunden - mal darf die Höhe maximal 1.80m betragen, mal 2.00m oder die Geamtlänge darf zwischen 4m und 5m liegen. Es wäre toll, wenn ich Tipps oder Hinweise bekommen könnte.

Gruß
Torsten



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