Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 September, 2006 um 10:39:28
Antwort auf: Überschreitung der Geschossigkeit nach BPlan von Thomas am 08 September, 2006 um 22:12:07:
Was soll denn mehr als das Nicht-Vollgeschoss werden?
Da sie ohnehin einen Architekten mit der Planung und dem Abgeben eines Bauantrages beauftragen müssen, sollten Sie mit ihm die Möglichkeiten absprechen.
: Hallo zusammen,
: wir wollen ein Grundstück für ein MFH kaufen. Der B Plan gibt III Vollgeschosse vor, es gibt aber keine schriftlichen festsetzungen. Was kann ich über das Dritte Geschoss hinaus machen? nur ein weiteres Geschoss als nicht Vollgeschoss oder auch mehr??
: Danke für Tipps.