Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 September, 2006 um 18:11:37
Antwort auf: Geländer - waagerechte Stangen/Streben von KG am 06 September, 2006 um 10:39:51:
Waagerechte Brüstungsfüllungen oder Geländerstreben, sind nicht grundsätzlich verboten. Dort wo z. B. der Aufenthalt von Kindern unwahrscheinlich oder nur mit Erziehungsberechtigten zu erwarten ist, sind solche Konstruktionen möglich.
: Frage: Sind waagerechte Stangen/Streben bei einem Geländer zulässig? Wegen Klettergefahr durch Kinder?