Abgeschickt von Martin am 05 September, 2006 um 10:20:22:
Antwort auf: Lärm von Petra Gnutzmann am 04 September, 2006 um 12:27:09:
In den Landes-Immissionsschutzgesetzen sind Zeiten für die absolute Nachtruhe festgelegt, in Berlin ist z. B. von 22:00 bis 6:00 jeder störende Lärm verboten. Zuständig sind meist die Umweltämter (Kreis, Bezirk), hier werden auch Lärmmessungen vorgenommen. Zumindest die Lieferungen um 2:00 und 5:30 (incl. Beleuchtung)dürften im Wohngebiet unzulässig sein.
Martin