Abgeschickt von Marcel am 04 September, 2006 um 20:32:55
Moin,
ich wollte mal eure Meinung zu dem alt bekannten Thema hören, wie man sich als Mieter verhalten sollte und welche Rechte man hat, wenn einem z.B. durch Reparaturen, ausgelöst durch einen Schaden in der Nachbarwohnung, ein Mietraum nicht mehr zur verfügung steht und man diesen z.B. nicht als Schlafzimmer nutzen kann.
Im Netz habe ich nur Fälle gelesen, bei denen es um Schimmelbefall ging. Ich denke es wäre aber auch gut zu wissen, wie man sich als Mieter in solch einem Fall verhalten soll.
Desweiteren kann es ja auch geschehen, dass einem während der Mietzeit die Wohnung zerlegt wird, weil etwaige Wasser oder Stromleitungen erneuert werden müssen. In Diesen Fällen Miete kürzen ?
Gruß Marcel