Re: Gemeinschaftsgrundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 September, 2006 um 14:55:09

Antwort auf: Gemeinschaftsgrundstück von Dario am 04 September, 2006 um 07:54:50:

Eine Realteilung geht gar nicht, es könnte höchstens ein Sondernutzungsrecht eingeräumt werden.
Was ist denn in der Teilungserklärung vereinbart? Das was dort steht gilt zunächst. Und dort müsste auch vereinbart sein, wie Änderungen vorzunehmen sind. Ansonsten gibt es ja noch das WEG (Wohnungseigentumsgesetz), was man als Eigentümer von Teileigentum im Grundsatz kennen sollte.


: Hallo,

: mit sechs weiteren Eigentümern bin ich einer Grünfläche als Gemeinschaftsgrundstück beteiligt.

: Wie üblich gibt es Streit über die Bepflanzung und die Pflege.

: Kann nun ein Teil der Nachbarn machen wer will oder gilt hier bei Entscheidungen die Eeinfache Mehrheit?

: Ist eine Realteilung sinnvoll?

: Vielen Dank

: Dario





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