Re: Bedeutung Begriff Vollgeschosse


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Abgeschickt von Susanne am 04 September, 2006 um 07:56:04:

Antwort auf: Re: Bedeutung Begriff Vollgeschosse von Dirk Baumeister am 03 September, 2006 um 21:33:32:


: Die II legen maximal zwei Vollgeschosse fest. Darüber hinaus kann ein Nicht-Vollgeschoss errichtet werden, wenn nicht z. B. in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Ausschlüsse formuliert sind.

: Bei Gewerbegrundstücken wird regelmäßig eine gewerbliche (Vollzeit-)Nutzung vorausgesetzt. (Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lesen!) Die Wohnfläche muß untergeordnet sein und darf meist nur für den Betriebsinhaber sein, was gerne auch per Baulast gefordert wird. Die Konsequenz ist, dass bei einem Verstoß gegen die Baulastauflagen eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden kann.

: Lassen Sie sich von der Behörde oder einem (im öffentlichen Baurecht erfahrenen) Architekten zur Bebaubarkeit beraten.

: : Wir überlegen ein Grundstück in NRW zu erwerben. Was bedeutet II in einem Bebauungsplan genau ? Zwei Vollgeschosse und ein Spitzboden ? Oder Erdgeschoss und ein als Vollgeschoss ausgebautes Dachgeschoss oder Erdgeschoss und ein Obergeschoss oder was ?
: : Ferner überlegen wir stattdessen ein Gewerbegrundstück zu kaufen, weil billiger. Was muss man als Betrieb vorzeigen können. Reicht ein kleiner Ebayladen mit Lager ?
: : Danke für eine Hilfestellung oder einen Link

Herzlichen Dank für die Antwort. Wir werden also nun verstärkt Bebauungspläne einsehen müssen. Kann ein "volles" Gewerbe nicht evtl. auch durch zwei nebenberufliche gewerbliche Tätigkeiten erreicht werden ?



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