Abgeschickt von Sabine Wichmann am 02 September, 2006 um 14:27:07
nach unseren informationen dürfen nur ca. 20 % eines grundstückes überbaut werden.
trifft dies zu? WO wäre das ggf. nachzulesen? auf welcher grundlage werden ausnahmegenehmigungen erteilt?
wir wohnen in BERLIN.
Vielen Dank!