Abgeschickt von Martin am 30 August, 2006 um 18:31:46:
Antwort auf: Gesetze und Regelungen zu Wochenendhausgebiet von Asgard am 30 August, 2006 um 16:47:34:
Baugenehmigungsfrei sind nur "Wochenendhäuser mit nicht mehr als 50 m² Grundfläche und 4 m Höhe in durch B - Plan nach § 30 Abs. 1 oder 2 des BauGB festgesetzten Wochenendhausgebieten oder auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendhausplätzen".
Liegen diese Voraussetzungen vor?
Abstandsflächen können i.d.R. nur durch eine örtliche Bauvorschrift gem. § 81 Abs. 2 BbgBO verändert werden.
Martin