Abgeschickt von Erich Bauer am 28 August, 2006 um 22:47:04
Antwort auf: Re: Verbindlichkeit des Bebauungsplans ? von Gast am 28 August, 2006 um 12:18:09:
Falls die innere Einteilung der Straße eine Festsetzung des Bebauungsplanes ist (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gem. § 9 Abs.1 Z. 11 BauGB), ist sie für die Verwaltung bindend. Falls die eingezeichneten Straßenbestandteile nur erläuternd sind und damit keine Festsetzung im Rechtssinne, kann beim Bau von der Einteilung abgewichen werden.