Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 August, 2006 um 16:38:58
Antwort auf: Anbau Reihenhaus von Schulte,Silvia am 28 August, 2006 um 16:07:46:
Eine mündliche Aussage des Bauamtes ist nicht bindend lässt aber Rückschlüsse über die Einschätzung und die Erfolgsaussichten zu. Sollte eine Durchsetzung oder gerichtliche Prüfung der Wünsche beabsichtigt sein, muss sogar ein schriftlicher negativer oder positiver Bescheid erreicht werden, damit es eine Grundlage für den Widerspruch oder die Klage gibt.
Die baurechtliche Einschätzung und die Erfolgsaussichten einer Änderung der konkreten auf ein bestimmtes Grundstück bezogenen Planung muss/sollte durch Ihren Planer oder Architekten aufgezeigt und ausführlich erklärt werden. Hier sind nur allgemeingültige Aussagen möglich und keine Einzelfallbeurteilungen.
: Wir beabsichtigen einen Anbau an unser Reihenhaus. Der linksseitige Nachbar lehnt das Bauvorhaben grundsätzlich ab.Das Bauamt erklärte uns vorab mündlich, dass ein Anbau auf 1,50m dennoch möglich sei. Nun haben wir aber eine Baugenehmigung erhalten, die den Anbau auf 1m begrenzt, wodurch die Flucht zum versetzten (rechtsseitigen) Nachbarhaus eingehalten würde.
: 1. Frage: Müssen wir davon ausgehen, dass es keine Chance für einen 1,50m Anbau gibt, oder lohnt sich ein Widerspruch?
: Der genehmigte Bauantrag sieht vor, dass der Kellerabgang nicht überbaut wird, um das Anbringen einer terassenüberdeckenden Markise zu ermöglichen, würden wir aber gerne das Flachdach des Anbaus über den Kellerabgang bis zur Grenze des ablehnenden Nachbarn ziehen. Das Bauamt lehnt das auf mündliche Anfrage hin ab.
: 2. Frage: Ist diese mündliche Ablehnung rechtlich zwingend oder lohnt sich ein schriftlicher Änderungsantrag?